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  • Um Ihnen den Immobilienerwerb leicht zu machen, begleiten wir Sie mit umfassenden Dienstleistungen.

    Von der Finanzierung bis zur Kaufabwicklung
    sind erfahrene Spezialisten als Ansprechpartner
    für Sie da.

    Gerne tragen wir auch nach dem Kauf/Bau
    zum nachhaltigen Erfolg Ihrer Immobilien-
    Investition bei.

    Wir freuen uns auf die Aufgaben von Morgen
    und vor allem auf die Zufriedenheit unserer
    Kunden bei der Betrachtung Ihrer Erfolge

    Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern [Bearbeiten]
    Wegen ihrer "Unbeweglichkeit" unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:

    einen notariell beurkundeten Kaufvertrag
    die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung),
    und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
    Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z.B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothekarkredit) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Nutzungsrechte.

    Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom sog. Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
    Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.